Taxi

TAXI-GESELLSCHAFTEN:
Akademac taksi, 417-022
Alo taksi, 3564-555
Alfa taksi, 9807
Autotaksi, 107-290
Beotaksi, 970
Gold taksi, 329-1818
Ekonomik taksi, 397-33-27
Žuti taksi, 9802
Zeleni taksi, 324-6088
Joker taxi, 3971-174
Lux taxi, 328-4444
Maksis taksi, 9804
Naksi taksi, 2157-668
NBA taksi, 3185-777
Palma taksi, 192-728
Pepsi taksi, 488-2200
Pink taksi, 9803
Plavi taksi, 3555-999
Siguran taxi BG, 715-2525
SITAB, 060/880-10-10
Taksi As, 3283-333
Taksi Bel, 9808
Taksi M, 316-2626
Taksi Čukarica, 555-333
Herc taksi, 2446-246
City taxi, 394-0022


Höchstpreise für Taxifahrten:

 Dienstleistung

Tarif 1

Tarif 2

Tarif 3

Start

140

140

140

1 Kilometer Fahrt

55

70

110

1 Stunde Wartezeit

750

750

750


Der Fahrgast ist verpflichtet, den Preis der Taxifahrt nach der gültigen Preisliste und in der Höhe zu bezahlen, die auf dem Taxameter am Ende der Fahrt angezeigt ist. In den Preis ist auch die Beförderung des persönlichen Gepäcks des Fahrgastes einberechnet. Auf Ersuchen des Fahrgastes ist der Taxifahrer verpflichtet, eine Rechnung mit folgenden Angaben auszustellen:
- Taxinummer und Name der Taxigesellschaft
- Kraftfahrzeugkennzeichen
- Datum und Uhrzeit der Fahrt
- Fahrtstrecke
- Fahrpreis und
- Stempel.

Ist der Taxifahrer nicht in der Lage, die Fahrt auf dem Gebiet der Stadt Belgrad zu beenden (Panne oder ähnliches), kann er die Hälfte des Betrages einkassieren, den zu dem Zeitpunkt der Fahrtunterbrechung das Taxameter anzeigt.

Die Mitnahme anderer Fahrgäste während der Fahrt obliegt der Entscheidung des Fahrgastes, bei Zustimmung des Taxifahrers. Fahren mehrere Fahrgäste gleichzeitig bis zum gleichen Bestimmungsort, bezahlt den Fahrpreis der Fahrgast, der die Taxifahrt begonnen hat.

Ein Taxi muss verfügen über:
- höchstens 5 Sitzplätze
- mindestens 4 Türen
- ein Taxameter - technisch einwandfrei, eingestellt, verplombt und in Sichtweite des Fahrgastes
- die auf dem Autodach angebrachte Bezeichnung TAXI und den Namen der Taxi-Gesellschaft, der es angehört
- die gültige Preisliste in Sichtweite des Fahrgastes
- die Identifikationskarte mit Bild und Anschrift des Taxifahrers in Sichtweite des Fahrgastes.

Verpflichtungen des Taxifahrers:
- Bei Einstieg des Fahrgastes Einschaltung des Taxameters und Ausschaltung des Lichtes der Taxi-Bezeichnung während der Fahrt.
- Taxibeförderung auf der vom Fahrgast angegebenen Strecke bzw. auf der kürzesten Strecke bis zu dem vom Fahrgast angegebenen Bestimmungsort.
- Beförderung jedes Fahrgastes in den Grenzen der verfügbaren Plätze sowie des persönlichen Gepäcks des Fahrgastes in den Grenzen der Größe und des Fassungsraums des Kofferraums. Unter persönlichem Gepäck sind Reisetaschen und Koffer zu verstehen, deren Gesamtgewicht 20 kg je Fahrgast nicht übersteigt bzw. 50 kg Gesamtgewicht, wenn gleichzeitig mehrere Fahrgäste befördert werden.
- Höfliches und entgegenkommendes Verhalten gegenüber den Fahrgästen während der Taxifahrt.
- Halte- und Parkverbot des Taxis außerhalb von Taxi-Halteplätzen, besonders am Bahnhof, Busbahnhof, Flughafen und vor Hotels, außer im Falle des Aus- oder Einstiegs des Fahrgastes.
- Gepflegtes Aussehen während der Taxifahrt (sauber, frisiert, rasiert oder mit gepflegtem Bart oder Schnurrbart, saubere Kleidung).
- Während der Arbeitszeit darf der Taxifahrer nicht gekleidet sein in Trainingsanzug, kurze Hosen, Shorts, Turnhemd bzw. er darf nicht ohne Hemd oder T-Shirt und ohne Schuhe, Turnschuhe oder Sandalen im Taxi Fahrgäste befördern.

Mit dem Taxi dürfen NICHT befördert werden:
- Kinder bis zu 6 Jahren ohne Begleitung, es sei denn, die Eltern oder der Vormund haben im Einvernehmen mit dem Taxifahrer diesem die Beförderung des Kindes bis zum Bestimmungsort anvertraut.
- Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Personen mit ansteckenden Krankheiten.
- Personen, die mit ihrer Kleidung das Fahrzeuginnere beschmutzen oder beschädigen können.
- Verstorbene.
- Tierkadaver.
- Sprengstoff, leicht entzündbare, giftige, radioaktive, ansteckende, ätzende und andere Stoffe, die durch ihre Eigenschaften die Sicherheit und Gesundheit der Menschen gefährden oder anderen Schaden zufügen können.

Mit dem Taxi können mit Einwilligung des Taxifahrers Hunden, Katzen usw. befördert werden.