Der Stadtrat

Der Stadtrat ist ein Organ der Stadt Belgrad, der die Ausübung der Funktion des Bürgermeisters und der Stadtversammlung abstimmt, und die Kontroll- und Aufsichtsfunktion gegenüber der Stadtverwaltung ausübt.
Der Stadtrat besteht aus dem Bürgermeister, dem Stellevertreter des Bürgermeisters und den von der Stadtversammlung mit der Mehrheit aller Verordneten auf vier Jahre in geheimer Abstimmung gewählten Mitgliedern. 
Die Kandidaten für die Mitglieder des Stadtrates werden vom Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters vorgeschlagen. 
Die Stadtversammlung entscheidet gleichzeitig über die Wahl des Bürgermeisters, des Stellvertreters des Bürgermeisters und der Mitglieder des Stadtrates. Die

Mitglieder des Stadtrates sind:

Der Bürgermeister als Vorsitzender des Stadtrates.
Der Stellvertreter des Bürgermeisters ist Mitglied des Stadtrates von Amts wegen. 
Die Stadtversammlung wählt auf Vorschlag des Bürgermeisters 13 Mitglieder des Stadtrates.
Die von der Stadtversammlung gewählten Mitglieder des Stadtrates können nicht gleichzeitig Verordnete sein, sie können für einen oder mehrere bestimmte Bereiche aus dem Verantwortungsbereich der Stadt zuständig sein.  
Dem zum Mitglied des Stadtrates gewählten Verordneten erlischt sein Mandat als Verordneter. 
Mitglieder des Stadtrates können in der Stadt hauptberuflich tätig sein. 

Die Zuständigkeiten des Stadtrates sind:
1. schlägt die Satzung, den Haushalt und andere Entscheidungen und Akte vor, die von der Stadtversammlung verabschiedet werden, 
2. trifft die Entscheidung über die vorläufige Finanzierung, sollte die Stadtversammlung den Haushalt nicht vor dem Anfang des Veranlagungszeitraumes verabschieden, 
3. beaufsichtigt die Arbeit der Stadtverwaltung, annulliert oder hebt Akte der Stadtverwaltung auf, die nicht im Einklang mit Gesetzen, der Satzung oder anderen allgemeinen Akten oder Entscheidung der Stadtversammlung sind, 
4. entscheidet im Verwaltungsverfahren in zweiter Instanz über Rechte und Pflichten der Bürger, Unternehmen und Einrichtungen und anderer Organisationen im Verantwortungsbereich der Stadt Belgrad, 
5. achtet auf die Umsetzung anvertrauter Zuständigkeiten aus dem Bereich der Rechte und Pflichten der Republik, 
6. ernennt und enthebt Leiter der Stadtverwaltung bzw. Leiter der Stadtverwaltung für einzelne Bereiche. 

STADTRAT
Trg Nikole Pašića 6, Telefonvermittlung: 3229-678