Parlament der Stadt Belgrad

Das Parlament der Stadt Belgrad ist ein Vertretungsorgan, das die durch Gesetz und Stadtsatzung festgelegten Funktionen der örtlichen Gewalt ausübt. Die Stadtverordnetenversammlung hat 110 Stadtverordnete, die auf Kommunalwahlen auf die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Die  Stadtverordnetenversammlung tritt nach Bedarf zusammen, doch mindestens einmal in drei Monaten.

Der Vorsteher der Stadtverordnetenversammlung von Belgrad organisiert die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung, beruft Sitzungen ein, schlägt die Tagesordnung vor und führt den Vorsitz auf den Sitzungen, sorgt für die Realisierung der Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverordnetenversammlung, unterzeichnet die von der Stadtverordnetenversammlung erlassenen Akte und erfüllt andere von der Stadtverordnetenversammlung übertragene Aufgaben. Den Vorsteher und Stellvertreter des Vorstehers der Stadtverordnetenversammlung wählt diese aus der Mitte der Stadtverordneten für vier Jahre.

  • Nikola Nikodijević, Vorsteher der Stadtverordnetenversammlung von Belgrad
  • Andrea Radulović, Stellvertreter der Vorsteher der Stadtverordnetenversammlung von Belgrad

Der Sekretär der Stadtverordnetenversammlung von Belgrad sorgt für die Erfüllung sachkundiger Aufgaben im Zusammenhang mit der Einberufung und Abhaltung von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Arbeitskörper und leitet die mit deren Arbeit zusammenhängenden administrativen Angelegenheiten. Den Sekretär der Stadtverordnetenversammlung und den Stellvertreter des Sekretärs bestellt die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Stadtverordnetenvorstehers auf die Dauer von vier Jahren.

  • Sonja Podunavac, Sekretärin der Stadtverordnetenversammlung von Belgrad
    Vukica Lončar, Stellvertreter der Sekretärin der Stadtverordnetenversammlung von Belgrad

Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung:
- Erlassen der Stadtsatzung und Entscheidung über deren Änderungen;
- Fällen von Entscheidungen und Erlassen anderer allgemeiner Akte sowie Erteilung authentischer Auslegungen dieser Entscheidungen und allgemeinen Akte;
- Erlassen des Entwicklungsprogramms der Stadt und einzelner Tätigkeiten, des regionalen Raumplans und städtebaulicher Pläne;
- Erlassen des Stadthaushalts und der Abschlussrechnung;
- Gründung öffentlicher Unternehmen, öffentlicher Dienste und Beteiligung an Unternehmensgründungen von Interesse für die Stadt;
- Entscheidung über Bau, Instandhaltung und Benutzung von Straßen, Plätzen und anderen öffentlichen Objekten von Bedeutung für die Stadt;
- Entscheidung über Verbindlichkeiten der Stadt, über die Ausschreibung einer Stadtanleihe und über die Verwendung der Mittel der Stadt;
- Ausschreibung einer Volksbefragung auf Stadtebene, Entscheidung über die in der Stadtinitiative enthaltenen Vorschläge und Festlegung des Vorschlags zum Beschluss über selbstauferlegte Abgaben;
- Erlassen von Grundlagen des Schutzes, der Benutzung und der Anordnung von Landwirtschaftsflächen und Sorge für deren Umsetzung;
- Erlassen des Jahresprogramms über die Anschaffung von Liegenschaften für die Bedürfnisse der Stadtorgane und der Stadtverwaltung, mit Zustimmung der Regierung der Republik Serbien;
- Gründung der Stadtverwaltung, der Dienststellen und anderer Organisationen von Interesse für die Stadt;
- Wahl und Entlassung des Stadtverordnetenvorstehers und des Stellvertreters des Stadtverordnetenvorstehers der Stadtverordnetenversammlung, der Vorsitzenden und Mitglieder der Arbeitskörper de Stadtverordnetenversammlung;
- Bestellung und Entlassung des Sekretärs und des Stellvertreters des Sekretärs der Stadtverordnetenversammlung;
- Wahl und Entlassung des Stadtrats auf Vorschlag des Bürgermeisters;
- Ernennung und Entlassung des Verwaltungs- und des Aufsichtsrats, Bestellung und Entlassung der Direktoren der Organisationen, deren Gründer sie ist, und erteilt Zustimmung für ihre allgemeinen Akte, im Einklang mit dem Gesetz;
- Entscheidung über die Verleihung des Titels eines Ehrenbürgers der Stadt Belgrad, der Plakette der Stadt Belgrad und anderer öffentlicher Auszeichnungen;
- Bestellung und Entlassung des Vorsitzenden und des Stellvertreters des Vorsitzenden der Stadtverwaltung auf Vorschlag des Bürgermeisters;
- Stellungnahme zu Gesetzen, die Fragen von Interesse für die lokale Selbstverwaltung regeln;
- Einleitung eines Verfahrens zum Schutz der Rechte der lokalen Selbstverwaltung vor dem Verfassungsgericht:
- Erteilung der Zustimmung zum Gebrauch von Namen, Wappen und anderer Symbole der Stadt;
- Entscheidung über die Mitgliedschaft in Städteorganisationen im In- und Ausland;
- Erlassen der Geschäftsordnung über ihre Arbeit;
- Erfüllung anderer Aufgaben im Einklang mit Gesetz und Stadtsatzung.

Die Mitglieder der Arbeitskörper (Räte und Kommissionen) wählt die Stadtverordnetenversammlung aus den Reihen der Stadtverordneten auf Vorschlag der Stadtverordnetengruppen im Verhältnis zur Zahl der Stadtverordneten, über die sie in der Stadtverordnetenversammlung verfügen.

STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG VON BELGRAD
Dragoslava Jovanovića 2, Telefonzentrale: 3229-678