Stadtbezirke

 

Der Stadtbezirk ist ein Bestandteil des Stadtgebiets von Belgrad, in dem bestimmte, durch die Satzung festgelegte Angelegenheiten erledigt werden. Die Bürger beteiligen sich über die in die Bezirksvertretung des Stadtbezirks gewählten Bezirksverordneten, durch Bürgerinitiativen, Bürgerversammlungen und Volksbefragungen im Einklang mit Verfassung, Gesetz, dieser Satzung und den Akten des Stadtbezirks an der Erfüllung der Aufgaben des Stadtbezirks.

Organe des Stadtbezirks:
- Bezirksvertretung
- Bezirksvorsteher
- Bezirksrat

Die Bezirksvertretung umfasst 19 bis 75 Bezirksverordnete.

Der Bezirksvorsteher leitet die Bezirksvertretung und ist Vorsitzender des Bezirksrats. Den Bezirksvorsteher wählt die Bezirksvertretung aus der Mitte der Bezirksverordneten.

Der Bezirksrat besteht aus dem Bezirksvorstand, dem Stellvertreter des Bezirksvorstands und höchstens 11 Mitgliedern. Die Mitglieder des Bezirksrats wählt die Bezirksvertretung aus der Mitte der Bezirksverordneten und aus der Mitte der Bürger auf Vorschlag des Bezirksvorstehers.

Die Stadtbezirke sind bedingt (im Verhältnis zur geographischen Lage und Zuständigkeit) in 17 Stadtbezirke gegliedert.

Stadtbezirke
Čukarica
Novi Beograd
Palilula
Rakovica
Savski venac
Stari grad
Voždovac
Vračar
Zemun
Zvezdara
Barajevo
Grocka
Lazarevac
Mladnovac
Obrenovac
Sopot
Surčin

ZUSTÄNDIGKEITEN DER STADTBEZIRKE
- Entscheidung über Organisation und Arbeit der Organe des Stadtbezirks, Haushalt und Abschlussrechnung;
- Bildung einer Ortsgemeinschaft nach eingeholter Bürgermeinung im Einklang mit der Entscheidung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks über Art und Weise der Bildung, über Aufgaben und Finanzierungsweise der Aufgaben der Ortsgemeinschaft;
- Stellungnahme zu städtebaulichen Plänen, die für den eigenen Stadtbezirk erlassen werden, und zum regionalen Raumplan der Stadt;
- Vergabe von Bauland zur Verpachtung im Einklang mit dem Gesetz und der Entscheidung der Stadt für die Errichtung von Objekten mit einer Bruttofläche bis 800 m2;
- Beschluss der ersten Instanz über Errichtung und Rekonstruktion von Objekten bis 800 m2 Bruttofläche und Umbau gemeinsamer Räumlichkeiten in Wohnraum bzw. Büroraum und Entscheidung über Aufstellung vorübergehender Objekte auf öffentlichen Flächen (Kioske und kleinere Montagebauten) im Einklang mit der Entscheidung und dem von der Stadt erlassenen Plan;
- Durchführung des Verfahrens der Ausquartierung gesetzwidrig einquartierter Personen in Wohnungen und gemeinsame Räumlichkeiten in Wohngebäuden;
- Sorge für Bau, Instandhaltung, Verwaltung und Benutzung von Dorfstraßen, Feld- und anderen nichtkategorisierter Wegen;
- Regelung und Sicherstellung der Benutzung von Büroräumen, die der Bezirk verwaltet, Festlegung der Höhe der Vergütung für die Benutzung der Büroräume und Beaufsichtigung der Benutzung der Büroräume;
- Sorge für die Entwicklung von Gastronomie, Gewerbe, Tourismus und Handel im eigenen Bezirk;
- Planung und Ergreifung von Maßnahmen im Falle von Naturkatastrophen und anderen Notfällen im Stadtbezirk sowie Schaffung von Voraussetzungen zu deren Beseitigung, um Bürger und Sachgüter zu schützen;
- Organisation der Durchführung von Angelegenheiten des Rechtsschutzes der eigenen Rechte und Interessen;
- Schutz und Förderung der Umwelt sowie Sorge für die Wahrung, Nutzung und Förderung von Gebieten mit heilwirkenden natürlichen Eigenschaften und die Schaffung entsprechender Voraussetzungen;
- Sorge für Pflege und Instandhaltung der Fassaden von Wohn- und Geschäftsgebäuden, Grünanlagen Kinderspielplätzen, öffentlichen Beleuchtungsanlagen und Verkehrszeichen;
- Sorge für die öffentliche Information der Bürger über Fragen von Bedeutung für Leben und Arbeit der Bürger im Stadtbezirk;
- Gewährleistung von Rechtsbeistand bei der Wahrnehmung der Rechte der Bürger, im Einklang mit dem Gesetz;
- Regelung von Organisation, Vorgehen und Arbeit der Friedensräte;
- Bildung von Organen, Organisationen und Dienststellen für die Bedürfnisse des Stadtbezirkes, Regelung ihrer Organisation und Arbeit sowie Unternehmensgründung;
- Durchführung der Vorschriften und allgemeiner Akte der Stadt und des Stadtbezirks.

Die Stadtbezirke Barajevo, Grocka, Lazarevac, Mladenovac, Obrenovac, Sopot und Surčin erfüllen außerdem folgende Aufgaben:
- Erlassen städtebaulicher Pläne für ihr Gebiet, außer dem Generalbauplan, und von Plänen für primäre Gebäude des einzigartigen Stadtinfrastruktursystems, Ausstellung von Akten über Raumordnungsbedingungen auf Grund der erlassenen Pläne;
- Entscheidung in erster Instanz über Bau und Rekonstruktion von Objekten, für die sie Akte über Raumordnungsbedingungen auf Grund der erlassenen Pläne ausstellen;
- Vergabe von Bauland zur Verpachtung für den Bau von Objekten, die in den von ihnen erlassenen städtebaulichen Plänen vorgesehen sind, und Erlassen des Plans zur Aufstellung vorübergehender Bauten auf öffentlichen Flächen (Kioske und kleinere Montagebauten);
- Gewährleistung von Voraussetzungen zur Ausübung und Entwicklung kommunaler Tätigkeiten (Erzeugung und Versorgung mit Wasser, Gas, Wärme- und thermoelektrischer Energie, Friedhofspflege und Bestattungsdienst, Schornsteinfegerdienst, Wochenmarktdienst sowie Pflege öffentlicher Grünanlagen u.Ä.) und zur Durchführung dieser Tätigkeiten gründen sie in der Regel öffentliche Unternehmen;
- Sorge für Bau, Instandhaltung und Benutzung von Kommunalstraßen, Wegen und anderen öffentlichen Objekten von Bedeutung für den Stadtbezirk.