Einrichtungen des Kinderschutzes

Das Netz der Einrichtungen für Tätigkeiten aus dem Bereich der sozialen Kinderbetreuung in Belgrad bilden 17 Vorschuleinrichtungen (PU), die in jedem Stadtbezirk bestehen, und das Zentrum für Kinderferienlager und -erholungsheime der Stadt Belgrad.

PU "11. april" - Novi Beograd
PU "Dečji dani" - Stari grad
PU "Boško Buha" - Palilula
PU "Čika Jova Zmaj" - Voždovac
PU "Čukarica" - Čukarica
PU "Dr Simo Milošević" - Zemun
PU "Jelica Obradović" - Mladenovac
PU "Lane" - Grocka
PU "Naša radost" - Sopot
PU "Perka Vićentijević" - Obrenovac
PU "Poletarac" - Barajevo
PU "Rakila Kotarov-Vuka" - Lazarevac
PU "Rakovica" - Rakovica
PU "Savski venac" - Savski venac
PU "Surčin" – Surčin
PU "Vračar" - Vračar
PU "Zvezdara" - Zvezdara

Die Mittel für die Tätigkeit der Einrichtungen stellt das Parlament der Stadt Belgrad sicher, dem auch die Gründerrechte obliegen.

Für die Tätigkeit dieser Einrichtungen ist das Sekretariat für Kinderschutz zuständig.

EINSCHREIBUNG DER KINDER IN DIE VORSCHULEINRICHTUNG

Alle Kinder haben das Recht, in die Vorschuleinrichtungen des Stadtgebiets, in dem sie leben, einbezogen zu werden.

Erforderliche Dokumente:
- schriftlicher Antrag der Eltern;
- Bestätigung des Kinderarztes, dass das Kind gesund ist und in das Kollektiv aufgenommen werden kann;
- Auszug aus dem Geburtenregister des Kindes;
- Bestätigung über die Einkommen beider Elternteile, und im Falle der Arbeitslosigkeit eine Bescheinigung, dass die Person in der Liste des Arbeitsamtes geführt wird;
- Bescheinigung aus dem Grundbuch und dem Finanzamt über die Vermögenslage beider Eltern.

Den schriftlichen Antrag, dem alle genannten Dokumente beigelegt werden, reichen die Eltern bei der Vorschuleinrichtung ein, die das Kind zu betreuen hat.