Stadtgemeinden
Die Stadtgemeinde ist ein Teilgebiet der Stadt Belgrad zuständig für die Ausübung bestimmter in der Satzung der Stadt festgelegter Aufgaben der lokalen Selbstverwaltung. Aufgaben der Stadtgemeinde üben Behörden der Stadtgemeinde aus. Die Bürger beteiligen sich an der Ausübung der Aufgaben der Stadtgemeinde über ihre gewählten Vertreter in der Stadtgemeindeversammlung anhand von Bürgerinitiativen, Bürgerversammlungen oder Volksbegehren gemäß Verfassung, Gesetzen, Stadtsatzung und Stadtgemeindevorschriften.
Organe der Stadtgemeinde sind:
- Versammlung der Stadtgemeinde
- Vorsitzender der Stadtgemeinde
- Stadtgemeinderat
- Verwaltung der Stadtgemeinde
Die Stadtgemeindeversammlung hat zwischen 19 und 75 Stadtgemeindeverordnete.
Der Vorsitzende der Stadtgemeinde hält den Vorsitz in der Stadtgemeindeversammlung und ist der Vorsitzende des Stadtgemeinderates. Den Vorsitzenden der Stadtgemeinde wählt die Stadtgemeindeversammlung aus den Reihen der Verordneten. Der Stadtgemeinderat besteht aus dem Vorsitzenden der Gemeinde, dem Stellvertreter des Vorsitzenden der Gemeinde und maximal 11 Mitgliedern. Die Mitglieder wählt die Stadtgemeindeversammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden der Stadtgemeinde.
Stadtgemeinden:
- Čukarica
- Novi Beograd
- Palilula
- Rakovica
- Savski venac
- Stari grad
- Voždovac
- Vračar
- Zemun
- Zvezdara
- Barajevo
- Grocka
- Lazarevac
- Mladenovac
- Obrenovac
- Sopot
- Surčin